Neue Regelung zur lokalen Stromvermarktung
Mit den Modellen LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft) und vZEV (Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) eröffnen sich für Betreiber von Solaranlagen attraktive Möglichkeiten, höhere Erträge zu erzielen. Die neuen Regelungen haben wir hier einfach erklärt und zusammengefasst.
Am 19. Februar hat der Bundesrat neue Regelungen zu den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) und den Minimalvergütungen für PV-Produzenten publiziert. Somit sind nun alle rechtlichen Regelungen bekannt, damit die zwei neuen Modelle LEG und vZEV (virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) umgesetzt werden können. Des Weiteren konnten zahlreiche Unklarheiten in der Umsetzung bei Pronovo, Bundesamt für Energie und bei Elcom geklärt werden. Basierend auf den Erfahrungen der ersten Umsetzungen hat sich ein standardisiertes Vorgehen herauskristallisiert.
Die beiden neuen Vermarktungs-Optionen bieten Betreibern von Solaranlagen die Chance, höhere Erträge zu erzielen als beim Verkauf des Stroms an den lokalen Energieversorger. Die folgende Grafik erklärt dies bildlich.
Die neusten Änderungen:
Der Netznutzungsabschlag auf gleicher Netzebene wurde auf 40% erhöht. Der Netznutzungsabschlag mit Transformation wurde auf 20% erhöht. Abzugsberechtigt sind alle Positionen mit Ausnahme der Systemdienstleistungen, Winterstromreserve, Netzzuschlag für erneuerbare Energie, Abgaben an das Gemeinwesen.
Neu werden dynamische (zeitlich variable) oder auch örtlich differenzierte Netztarife ermöglicht. Die Mindestanforderung an eine LEG wurde reduziert. Die Erzeugungsanlagen müssen zusammen mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller teilnehmenden Endverbraucher aufweisen. Das bedeutet beispielhaft folgendes: Anschlussleistung Endverbraucher 100 kW, notwendige Leistung Erzeugungsanlage 5 kW. Das heisst, dass in jede LEG mehr Endverbraucher aufgenommen werden können.
Zudem hat der Bundesrat die Minimalpreise definiert, welchedie Verteilnetzbetreiber ab 1.01.2026 den PV-Produzenten bezahlen müssen. Grundsätzlich gilt neu, dass der Netzbetreiber nur die aktuellen Marktpreise bezahlen muss, fällt der Marktpreis unter die Minimalvergütung gelten folgende Preise:
- PV-Anlagen unter 30 kW: 6 Rp./kWh
- PV-Anlagen mit Eigenverbrauch
- mit einer Leistung von weniger als 30 kW: 6 Rp./kWh
- mit einer Leistung von 30 bis 150 kW je nach Leistung zwischen 5.8 und 1.2 Rp./kWh
- PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch ab 30 kW bis 150 kW: 6.2 Rp./kWh
Die wesentlichen Unterschiede der beiden neuen lokalen Stromvermarktungsmöglichkeit sind hier zusammengefasst: Übersicht
Häufig gestellte Fragen zu vZEV, LEG:
Im Rahmen unserer Webinare und bei der Unterstützung der Produzenten in der Umsetzung sind in den letzten drei Monaten zahlreiche Fragen zutage getreten:
- Können HEIV-Anlagen an eine vZEV liefern?
- Können Anlagen mit der gleitenden Marktprämie oder Anlagen die Betriebskostenbeiträge beanspruchen (Biomasseanlagen) in eine LEG liefern und gleichzeitig die Förderung beanspruchen?
- Welche Endverbraucher sind vZEV berechtigt?
- Beinhaltet der Netznutzungsabschlag die Grund-, den Leistungs- und den Arbeitstarif?
- Können Anlagen, welche im Einspeisevergütungssystem sind in eine LEG liefern?
- Ist ein vZEV mit Mietern oder nur mit Grundeigentümern möglich?
- Sind Batteriespeicher wirtschaftlich?
Viele dieser Fragen konnten zwischenzeitlich mit dem Bundesamt für Energie, Pronovo und Elcom geklärt werden.
Handlungsempfehlung 1. Schritt
Für Produzenten und Produzentinnen empfehlen wir folgendes Vorgehen:
- Präsentationsunterlagen studieren: www.flecopower.ch/leg
- Offene Fragen notieren und Teilnahme an einem Webinar
- Beratungsvertrag mit Fleco Power unterzeichnen
- Analyse vZEV durch Fleco Power sowie notwendige Abklärungen beim Verteilnetzbetreiber, ob vZEV berechtigte Endverbraucher vorhanden sind
- Umsetzung des vZEV
Handlungsempfehlung 2. Schritt
- Analyse LEG unter anderem mit Berechnung, welche Mehrerlöse für eine LEG möglich sind (LEG Rechner Fleco Power)
- Erste Abklärung, ob Kunden für die Bildung einer LEG in der Gemeinde vorhanden sind
- Kontaktaufnahme mit potenziellen Endverbrauchern (anschreiben/persönlich angehen)
- Umsetzung der LEG: Gesellschaftsvertrag zwischen Produzent und erstem Endverbraucher unterzeichnen
- Ende August die 2026-Tarife des Verteilnetzbetreibers checken und Wirtschaftlichkeit nochmals prüfen.
Fleco Power unterstützt als unabhängiger Partner
Fleco Power AG ist eine Tochtergesellschaft der Ökostrom Schweiz, MBRsolar AG und der ADEV. Wir arbeiten eng zusammen, um Solarstrom effizient zu vermarkten und die Interessen unabhängiger Stromproduzenten zu stärken. MBRsolar liefert die technische Expertise und die Anlagen, während Fleco Power die Vermarktung und Integration in den Strommarkt übernimmt, unterstützt durch innovative Lösungen wie das virtuelle Kraftwerk. Unsere Zusammenarbeit ist ein Schlüssel zur Förderung erneuerbarer Energien in der Schweiz, insbesondere in der Landwirtschaft.
Stromproduzenten und Stromproduzentinnen, die den Aufwand zur Gründung und zum Betrieb einer LEG und eines vZEV geringhalten möchten, können auf die Unterstützung von Fleco Power zählen. Als produzentennaher Partner - mit einer breiten landwirtschaftlichen Trägerschaft (Ökostrom Schweiz und MBRsolar AG) - hilft Fleco Power dabei, die Wirtschaftlichkeit der Elektrizitätsgemeinschaft zu optimieren – unabhängig von grossen Energieversorgern oder regionalen Netzbetreibern. Auf Anfrage prüft Fleco Power, wenn ein Verteilnetzbetreiber ab 2026 netzdienliche Tarife einführt, ob Batterielösungen sinnvoll sind (Eigenverbrauch-Erhöhung und Teilnahme am Regelenergiemarkt).
Die Produzenten sind für die Akquisition von Endverbrauchern zuständig und schliessen die Vereinbarungen ab. Fleco Power unterstützt Produzenten dabei mit vorgefertigten Geschäftsmodellen, Vertragsentwürfen und einer einfachen digitalen Abwicklung. Darüber hinaus übernimmt Fleco Power alle rechtlichen und administrativen Aufgaben, die mit einer LEG respektive einem vZEV verbunden sind.